Aktuelles im Februar

Alle Veranstaltungen auf einen Blick
siehe
Aktuelle Termine

*  Am 12., 19., und 26.02. hält Prof. Gerstenberger eine Predigtreihe zum Thema: Gott straft, Gott liebt, Gott leidet.
Im Anschluss an die Gottesdienste besteht die Möglichkeit zum Predigtnachgespräch.

* Der "Gottesdienst anders" vom 26.02. wurde auf den 25.03. verlegt!!

* Herzliche Einladung zu einem Chorprojekt: Osterkantate


Stellenangebot des Familienzentrums siehe hier

Lebenslagen


Wir bieten Ihnen Hilfe und Begleitung in ganz verschiedenen Lebenslagen an.


Wenn Sie seelsorgerliche Gespräche wünschen, können Sie sich gerne an unseren Pfarrer wenden.
Darüber hinaus steht Ihnen auch  die Telefonseelsorge 0800 -1110111/1110222 und das
Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche 0800 -1110333  Montag -Freitag von 15-20 Uhr
mit gebührenfreier Beratung zur Verfügung.


Eintritt in die Evangelische Kirche
Mitglied der Evangelischen Kirche wird man durch die Taufe.
Wiedereintreten können alle, die getauft und zuvor aus der Kirche ausgetreten sind (z. B. auch aus der röm.-katholischen Kirche) und ihren Wohnsitz im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland haben.
Der Wiedereintritt kann in jeder evangelischen Kirchgemeinde erfolgen, so auch in unserer Luthergemeinde.
In Gießen gibt es einen Kirchenladen, wo der Wiedereintritt ebenso einfach möglich ist. Gut wäre, wenn sie dazu ihren Taufschein und die Austrittsbescheinigung mitbringen würden, dies ist aber nicht zwingend nötig. In der Regel ist man Mitglied der Ev. Kirche in der Kirchengemeinde, in deren Gebiet man seinen ersten Wohnsitz hat. Man kann sich aber auch in eine Kirchengemeinde seiner Wahl umgemeinden lassen.


Dimissoriale
Wenn Sie eine Taufe, Konfirmation, Trauung oder eine kirchliche Trauerfeier in einer anderen Kirchengemeinde durchführen möchten, wird ein „Dimissoriale“ benötigt. Das ist die schriftliche Zustimmung der Heimatgemeinde. Damit soll die auswärtige Gemeinde darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der/die Betreffende der Ev. Kirche angehört. Das Dimmisoriale erhalten Sie im Büro Ihrer Heimatgemeinde.